Kaarst, 14.02.2025 – Die Spannung steigt: Am Sonntag, den 23. Februar 2025, lädt die CDU-Fraktion Kaarst alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur gemeinsamen Wahlparty ein, um die ersten Hochrechnungen und Ergebnisse live zu verfolgen. Die Veranstaltung findet ab 17:45 Uhr in der Rathausgalerie, Am Neumarkt 2 in Kaarst, statt.
Ein Abend voller Spannung, Austausch und Zuversicht
Im Mittelpunkt des Abends stehen nicht nur die Wahlergebnisse, sondern auch der Austausch mit Fraktionsmitgliedern und politisch Interessierten. Ingo Kotzian, Dennis Oscheja und Christian Horn-Heinemann laden im Namen der CDU-Fraktion dazu ein, gemeinsam über die Entwicklungen des Wahlabends zu diskutieren, Analysen zu teilen und in geselliger Runde die politische Atmosphäre zu erleben.
„Wir blicken mit Zuversicht auf die Bundestagswahl am 23. Februar und freuen uns darauf, gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und Bürgern die ersten Ergebnisse zu verfolgen. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass unsere Themen und unser Einsatz sowohl in Kaarst als auch bundesweit auf große Zustimmung stoßen“, so Christian Horn-Heinemann.
Offen für alle Interessierten – eine besondere politische Atmosphäre erleben
Die CDU-Fraktion Kaarst lädt ausdrücklich nicht nur Mitglieder, sondern alle politisch interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, an der Wahlparty teilzunehmen. Neben den neuesten Hochrechnungen und Prognosen bietet der Abend die Gelegenheit für spannende Gespräche und einen offenen Meinungsaustausch – vielleicht sogar in Feierlaune.
Die Stadt Kaarst selbst plant keine offizielle Veranstaltung zur Bundestagswahl. Gerade bei solch großen und bedeutenden Wahlen ist es jedoch entscheidend, im Gespräch zu bleiben und die Demokratie aktiv zu fördern. Der persönliche Austausch ist dabei durch nichts zu ersetzen. Die CDU-Fraktion Kaarst setzt sich mit dieser Veranstaltung bewusst dafür ein, das Interesse an politischen Entwicklungen zu stärken und eine Plattform für direkte Diskussionen zu schaffen.
Die Veranstaltung endet gegen 20:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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